Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Michael Hochmann

Müssen alte Heizkessel ausgetauscht werden ?

Heizkessel müssen ausgetauscht werden, wenn folgende Parameter erfüllt sind:

 

 

  1. Der Heizkessel wird mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt.
  2. Der Heizkessel wurde vor dem 1.01.1985 eingebaut.
  3. Der Heizkessel ist kein Niedertemperatur oder Brennwertkessel.
  4. Die Nennheizleistung beträgt mindestens 4 und höchstens 400 Kilowatt.
  5. Der Heizkessel dient nicht ausschließlich der Warmwasserbereitung

Heizkessel die nach dem 1.01.1985 montiert wurden und ansonsten die o.g. Bedingungen erfüllen, dürfen nicht länger als 30 Jahre betrieben werden.

 

Allerdings besteht eine Sonderreglung für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1.02.2002 selbst gewohnt hat. Die Verpflichtung gilt nur dann, wenn nach dem 1.02.2002 ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Der neue Eigentümer muß innerhalb von 2 Jahren den Heizkessel austauschen. Die Nachrüstpflicht wird durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuge der Feuerstättenschau

kontrolliert.

 

 

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Verheizen Sie nicht ihr Geld





Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Hochmann

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Goldener Winkel 3
37619 Heyen
Tel.: 05533-7231
Fax.: 05533-979637
Homepage: Klick
Email senden
Mobil.: 0172-8748180

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Innung Hannover
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