
Ihr Schornsteinfegermeister
Heizkessel müssen ausgetauscht werden, wenn folgende Parameter erfüllt sind:
Heizkessel die nach dem 1.01.1985 montiert wurden und ansonsten die o.g. Bedingungen erfüllen, dürfen nicht länger als 30 Jahre betrieben werden.
Allerdings besteht eine Sonderreglung für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1.02.2002 selbst gewohnt hat. Die Verpflichtung gilt nur dann, wenn nach dem 1.02.2002 ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Der neue Eigentümer muß innerhalb von 2 Jahren den Heizkessel austauschen. Die Nachrüstpflicht wird durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuge der Feuerstättenschau
kontrolliert.

Verheizen Sie nicht ihr Geld
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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