Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Michael Hochmann

Rauchmelder (Brandschutz)

Information zum Thema Rauchmelder

 

Die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ist in Fachkreisen unumstritten.
In Deutschland sind jährlich ca. 600 Tote und ca. 6.000 bis 10.000 Schwerverletzte mit bleibenden Schäden durch Brände in Privatwohnungen zu beklagen. Außerdem sind dabei Sachschäden in Höhe von ca. 1 Mrd. EURO zu beklagen. 70 % der Brände mit Todesopfern ereignen sich zwischen 23 und 7 Uhr.

Die Todesursache ist in vier von fünf Fällen (80 %) der Rauch!

Durch eine frühzeitige Warnung der Bewohner durch Rauchmelder könnte ein Großteil dieser Todesopfer vermieden werden.

In vielen europäischen Ländern sind Rauchmelder zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber in Deutschland sieht von gesetzlichen Regelungen zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab und setzt auf die Eigenverantwortung der Verbraucher.

Das Schornsteinsteinfegerhandwerk trägt mit der Aktion "Brandschutz ist Lebensschutz" in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z.B. dem deutschen Feuerwehrverband durch gezielte Aufklärungsarbeit dazu bei, auf Brandgefahren aufmerksam zu machen und über vorbeugende Schutzmaßnahmen zu informieren.

 

Die gefährlichsten Mythen :

 

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

 

Seit August 2008 müssen Rauchwarnmelder über eine vollständige Kennzeichnung gemäß dem Bauproduktengesetz verfügen.Dazu zählen:Name des Herstellers,Produktbezeichnung, Zertifizierungsnummer (CPD) und das CE- Logo.Der von Ihrem Schornsteinfeger empfohlene Rauchwarnmelder erfüllt alle in Deutschland erforderlichen Normen und Zulassungen, wie: der Produktnorm EN DIN 14604, der Anwendungsnorm DIN 14676, der Vds Anerkennung und der CE Kennzeichnung. Verbraucher sollten bei der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern auf Qualität achten, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Fehlarlame zu reduzieren. Oder wollen Sie wirklich. Ihr Leben und das Ihrer Familie ein Produkt für 2,64 € anvertrauen?

 

Der Hersteller gibt 10 Jahre Garantie auf den Rauchwarnmelder und Batterie.Einige Versicherungen bieten heute schon Prämiennachlässe bei der Gebäudeversicherung, wenn zugelassene, geprüfte Rauchwarnmelder installiert sind.

 

Rechenbeispiel:

beim Kauf eines Rauchwarnmelders für:

Verkaufspreis inkl 19 % Mwst                                               4,99 €

-minus Batterie                                                                  0,73 €

-Verpackung/Anleitung                                                        0,34 €

-Handelsspanne                                                                 0,31 €

-minus 19% Mwst                                                               0,91 €

 

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Herstellungskosten                                                              2,64 €                      

 

Wenn es um Ihre Sicherheit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Vertrauen Sie daher auf VdS geprüfte Qualitätsrauchmelder.

 

Rauchwarnmelder sind bezahlbare Lebensretter.

 

 


 

 

Informationen zum Thema Rauchmelder


Rauchwarnmelder werden Pflicht

 

 

 

Die neue Niedersächsische Bauordnung regelt im § 44 Abs. 5 die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern.Die Bauordnung fordert eine Rauchmelderpflicht in Neubauten ab Oktober2012.

 

Alle weiteren Gebäude bzw. Wohnungen müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.Mit Rauchmelder auszustattende Räume sind der Schlafraum, das Kinderzimmer sowie der Flur als Rettungsweg. Die Überwachung dieser Raüme ist zur Vermeidung von Gefahren aus unbemerkter Brandentstehung am wichtigsten.

 

Die Rauchmelder sind nach Einbau entsprechend betriebsbereit zu halten.

 

Die gesetzliche Verpflichtung von Rauchmeldern in Wohnungen soll dazu beitragen,die

Anzahl von Rauch,- Brandopfern zu reduzieren.

Rauchwarnmelder müssen auf der Basis der EN 14604

geprüft und zertifiziert sein.

Eine Überprüfung durch eine Behörde ist nicht vorgesehen.

 

Der Eigentümer haftet im Zuge der Verkehrssicherungspflicht.

 

Der Mieter ist für die Betriebsbereitschaft und die Wartung zuständig.

 

Zu weiteren Fragen rund um das Thema Rauchmelder stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für Ihr Gebäude.

 

 






Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Hochmann

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Goldener Winkel 3
37619 Heyen
Tel.: 05533-7231
Fax.: 05533-979637
Homepage: Klick
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Mobil.: 0172-8748180

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