Ihr Schornsteinfegermeister
Michael Hochmann
Heizkessel müssen ausgetauscht werden, wenn folgende Parameter erfüllt sind:
Heizkessel die nach dem 1.01.1985 montiert wurden und ansonsten die o.g. Bedingungen erfüllen, dürfen nicht länger als 30 Jahre betrieben werden.
Allerdings besteht eine Sonderreglung für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1.02.2002 selbst gewohnt hat. Die Verpflichtung gilt nur dann, wenn nach dem 1.02.2002 ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Der neue Eigentümer muß innerhalb von 2 Jahren den Heizkessel austauschen. Die Nachrüstpflicht wird durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuge der Feuerstättenschau
kontrolliert.
Verheizen Sie nicht ihr Geld