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Ihr Schornsteinfegermeister

Michael Hochmann

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ?

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Immer wieder bekomme ich Anfragen, welchen Energieausweis benötige ich für mein Gebäude?


 

Besteht zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis immer Wahlfreiheit?

 

 

Für viele Gebäude im Bestand besteht generell Wahlfreiheit zwischen einem verbrauchs bzw bedarfsbezogenen Energieausweis.Ausnahmen stellen ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten dar,die zusätzlich einen schlechten Wärmeschutz aufweisen.Als Grenzwert wird hierbei das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 angesetzt. Ergo betrifft dies nur Gebäude, für die vor dem 1 November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde und nachträglich nicht auf das Niveau von 1977 angehoben wurden.

 

Für diese Art der Gebäude war die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nur bis zum  30 September 2008 erlaubt. Sei dem 1 Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für diese Gebäude verpflichtend.Jeder Energieausweis ist 10 jahre gültig. Ein bereits vorliegender Ausweis bleibt also auch gültig.



 





Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Hochmann

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Goldener Winkel 3
37619 Heyen
Tel.: 05533-7231
Fax.: 05533-979637
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