Ihr Schornsteinfegermeister
Michael Hochmann
Bedarfsausweis:
Für den bedarfsbezogenen Ausweis wird der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf durch rechnerische Bewertungen festgestellt. Hierzu ist eine Inaugenscheinnahme des gesamten Gebäude zwingend notwendig. Hierbei werden die Heizungsanlage,sowie vorhandene Dämmung, Fenster und die gesamte Gebäudehülle begutachtet. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Verbrauchsausweis:
Für den verbrauchsbezogenen Ausweis, werden Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre benötigt.Das Ergebnis wird stark vom Betreiberverhalten beeinflusst. Sparsames Heizen führt bei ansonsten gleichen Nutzungseinheiten zu geringerem Verbrauch als bei zu großzügigem Heizen.Der Verbrauchsausweis ist schneller erstellt und peiswerter als der Bedarfsausweis.
Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen
Welche Angaben müssen nach der ENEV 2014 in die Immobilienanzeige ?
Der Eigentümer der Immobilie muss dem Käufer,Mieter, Pächter den Energieausweis im Original oder in Kopie nach Vertragsabschluss überlassen.In jedem Energieausweis ist die Seite 4 (Modernisierungsmaßnahmen ) auszufüllen.